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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen. Dazu gehören auch Fenster und Türen. Gefördert wird nicht nur der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren, sondern auch sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Alle weitern Infos gibt es unter: www.bafa.de
Auch die KfW Bankengruppe bietet verschiedene Förderprogramme für Einbruchschutzmaßnahmen, Barriere reduzierende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Maßnahmen können entsprechende Haus- und Wohnungseingangstüren, Fenster oder Rollläden sein, die die Bedingungen der jeweiligen Förderung erfüllen. Private Eigentümer und Mieter können Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz oder zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des KfW-Zuschussportals beantragen. Entsprechende Förderprogramme gibt es sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Bestandsimmobilien.
Alle weiteren Infos gibt es unter: www.kfw.de
Als Alternative zur KfW-Förderung ist auch ein Steuerbonus für Sanierungskosten möglich. Wer einen Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung der KfW beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann.
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